Aktuelle Preise

Da es keine gesetztliche Vorgabe der Gebührenberechnung bei Privatrezepten gibt, ist es als therapeutische Praxis üblich sich an der Gebührenübersicht (GebüTh) zu orientieren.

 

Diese GebüTh stellt eine Übersicht von allen entsprechenden Therapien (z.B. Physiotherapie) in Deutschland dar und deren üblichen Heilmittelpreisen. Diese entsprechen jeweils dem 1,4 bis 2,3 fachen der gesetzlichen Preise, also der Zahlungen der gesetzlichen Krankenkassen.

 

Der aktuelle Preis in der Praxis für Kinderphysiotherapie berechnet sich daher wie folgt:


 

Ab 01.01.2024 beträgt der Privatpreis für

KG-ZNS-Kinder : 75,00€

 

Dies berechnet sich wie folgt:

55,19 (Krankenkassensatz für 30 Min.) x 1,36 = 75,00 €

 

 

Da die Praxis seit 2022 keine Anpassung der Höhe umgesetzt hat, erfolgt nun die Erhöhung auf 75,00 €.

Da wir viele Familien und Kinder langfristig in Therapie haben, wird generell das 1,36- fache berechnet und nicht bis zum 2,3- fachen.

 

Über die Entstehung der Höhe der Preise und bei Problemen mit der Erstattung der privaten Krankenkasse, können Sie sich online über www.privatpreise.de informieren und beraten lassen.


Therapiezeit

Wie auch bei den gesetzlichen Krankenkassen sind die Zeiten (30 Minuten) für die privaten Behandlungen vorgegeben. Innerhalb dieser Zeit ist es unsere Aufgabe, neben der Behandlung, auch Terminvereinbarungen und die Zeit für das An- und Ausziehen zu koordinieren. Wir geben uns die größte Mühe Abläufe z.B. auch parallel zu ermöglichen, damit viel Zeit für die Behandlung zur Verfügung steht.



Ausfallgebühr

bei zu kurzfristig oder nicht abgesagten Terminen von Patienten der gesetzlichen Krankenkassen

 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nicht abgesagte oder zu kurzfristig abgesagte Termine privat in Rechnung gestellt werden müssen, da diese Kosten die Krankenkassen nicht übernehmen.

 

 

Dies betrifft Termine, die nicht 24 Stunden vorher uns direkt oder telefonisch (direkt oder per Nachricht auf dem Anrufbeantworter) abgesagt wurden. Wenn Sie auf den Anrufbeantworter gesprochen haben, erreicht uns die Nachricht, es ist kein Rückruf zur Bestätigung von unserer Seite nötig.

 

 

Auch wenn Sie oder Ihr Kind krank sind, übernimmt die Krankenkasse diese ausgefallene Zeit für uns leider nicht.

 

 

Bei kurzfristiger Absage versuchen wir die Lücke zu füllen, z.B. mit Patienten die auf einen Termin warten. Ist dies erfolgreich, wird keine Ausfallgebühr für Sie fällig. Gelingt es uns nicht oder es verbleibt für die Planung keine Zeit mehr, so wird die Höhe der Behandlungskosten (Krankenkassensatz) Ihnen in Rechnung gestellt.

 

 

Da die Physiotherapie ausschliesslich über die Ausführung von Therapie bzw. Zeit mit dem Patienten bezahlt wird, ist es uns nicht möglich frei gewordene Zeiten z.B. für Berichte oder Organisation abzurechnen. Hierfür ist bei den Krankenkassen keine Regelung vorgesehen.